1 Einheit á 50 min: 100€
Doppeleinheit á 90 min: 150€
Supervision á 45 min: 100€
Teilrückerstattung mit allen Krankenkassen verrechenbar
Die Kosten für Psychotherapie können am Jahresende als außergewöhnliche Belastung (Krankenkosten) im Lohnsteuerausgleich bzw. in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden.